Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Grünes Licht für grüne Fernwärme:
Europäische Kommission genehmigt Förderprogramm zur
Dekarbonisierung von Wärmenetzen
Das Förderprogramm der Bundesregierung zur Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität und zum Neubau neuer klimaneutraler Netze hat im September 2022 grünes Licht aus Brüssel bekommen. Die Europäische Kommission genehmigte die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beihilferechtlich. Die Förderung läuft seit Mitte September.
Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW)
Zusammenfassung der Inhalte zum BEW
Im Rahmen der Fördermaßnahme soll der Anteil erneuerbarer und klimaneutraler Wärmequellen in Wärmenetzen bis 2030 auf 30% ausgebaut werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Programm eine Förderung erneuerbarer und klimaneutraler Wärmeerzeugung sowie der zum physischen Ausbau der Wärmenetze notwendigen Infrastruktur vor. Derzeit ist eine Laufzeit von sechs Jahren vorgesehen.
Ziele der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze sind u.a.:
- Mindestens 32% Anteil Erneuerbarer Energien am Brutto-Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030.
- Steigerung der Einbindung des Anteils erneuerbarer Energie um mind. 1% pro Jahr bis zum Jahr 2030.
- Förderung des Neubaus von Wärmenetzen bzw. Transformation von Bestandsnetzen, wenn hierbei mehr als 75% Anteil an erneuerbarer Energie oder nicht vermeidbarer Abwärme im Netz vorhanden sind.
Förderfähig hierbei sind:
Netze
- Mindestens 17 Gebäude oder 100 Wohneinheiten
- 20 bis 50 km
- Ab 50 km
Erzeugeranlagen
- Mindestgröße von 5 kW
- Wenn die Einspeisung erneuerbarer Wärme erfolgt oder der Erzeuger der Besicherung des Netzes dient
Ziele und Aufgaben:
- Eine Kombination unterschiedlicher EE-Erzeuger.
- Die Schließung der bisherigen Wirtschaftlichkeitslücke zwischen erneuerbaren Energien und fossilen Energieträgern
- Langfristige Umsetzung und Sicherung von sozialverträglichen Wärmepreisen.
- Eine möglichst starke Integration von Abwärme.
- Die Einhaltung der nachhaltig verfügbaren Potentialgrenzen von Biomasse.
- Schaffung einer Basis für Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit mit nachhaltigen bzw. erneuerbaren Energien
Förderbare Wärmequellen sind
- Solarthermie
- PVT-Anlagen
- Wärmepumpen (Luft, Wasser, Abwasser, oberflächennahe Geothermie)
- Tiefengeothermie (KEINE Betriebskosten)
- Direktelektrische Wärmeerzeuger
(Nutzen statt Abregeln) - Integration von Abwärme
Förderfähige Infrastruktur
- Wärmeverteilung
- Rohrleitungssysteme inkl. Verlegung und Dämmung
- Armaturen
- Leckageüberwachung
- Übergabestationen
- Übergabestationen mit Wärmepumpen (keine Betriebskosten)
- Wärmepumpen im Eigentum des Wärmenetzbetreibers
Förderfähige Infrastruktur
- Maßnahmen zur Optimierung des Netzbetriebes
- Wärmespeicher
- Hocheffiziente Pumpen
- Anlagen zur Druckerhöhung und Druckhaltung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Digitalisierungskomponenten
- Wärmetauscher
- Wärmepumpen im Netz
Ergänzend ist eine Förderung von Umfeld-Maßnahmen auf Basis der Förderung zur Transformation im Bestand oder von Neubaunetzen vorgesehen.
Was sind Umfeldmaßnahmen?
- Heizzentrale des Wärmenetzes (Gebäude)
- Anlagen zur Besicherung (Redundanzkessel) – KEINE FÖRDERUNG bei GAS oder ÖL
- Planung HOAI 5-8