Instrument zum langfristigen Umbau der Wärmeversorgung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument zum langfristigen Umbau der Wärmeversorgung. Ziel dabei ist die Klimaneutralität. Umfang, Inhalt und mit der kommunalen Wärmeplanung verbundene Befugnisse werden ab 2024 auf Länderebene für alle Kommunen geregelt - unabhängig von Einwohnerzahl und Status. Einzelne Bundesländer wie bspw. Baden-Württemberg haben dies bereits im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) umgesetzt.
Stadtkreise und große Kreisstädte sind zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Kommunen werden seit Oktober 2021 durch ein Förderprogramm bei dieser wichtigen Aufgabe finanziell unterstützt. Jede Kommune im Land entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dabei wird die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Die Gemeinde kommt mit der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Verantwortung für eine kommunale Daseinsvorsorge nach.
Die Verwaltungsebene entwirft unter Einbindung Ihrer Entscheider einen strategischen Fahrplan, der den anstehenden Aufgaben in den kommenden Jahren eine Orientierung verleiht.
Der kommunale Wärmeplan umfasst dabei vier wesentliche Elemente:
- Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur
- Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme
- Aufstellung klimaneutrales Zielszenario 2045, mit Zwischenschritt 2030
- Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog
Es sind mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.
Warum jetzt handeln?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmesektor zu erreichen.
Wärmewende als Treiber der Energiewende
Für die kommunale Wärmeplanung gibt das Klimaschutzgesetz als Ziel eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 vor. Das bedeutet, dass innerhalb der Wärmeversorgung spätestens im Jahr 2045 keine Treibhausgas-Emissionen mehr verursacht werden dürfen.
Alle sieben Jahre nach der jeweiligen Erstellung ist die Wärmeplanung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen fortzuschreiben. Auch die übrigen Kommunen werden zukünftig einen kommunalen Wärmeplan im Sinne des Klimaschutzgesetzes aufstellen müssen. Hierbei sind die Öffentlichkeit, insbesondere Interessengruppen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, möglichst frühzeitig und fortlaufend bei der Erstellung des kommunalen Wärmeplans zu beteiligen.
Die zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen müssen innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung, spätestens bis zum 31. Dezember 2023, die Ergebnisse beim zuständigen Regierungspräsidium vorlegen. Zudem sind innerhalb von drei Monaten nach Erstellung des kommunalen Wärmeplans Informationen in einer vom Land bereitgestellten Datenbank zu erfassen.
Inhalte des Wärmeplans der DME Consult GmbH
Leistungspakete | Ziel | Exemplarische Maßnahme |
---|---|---|
Zielbildanalyse (nicht vom Gesetzgeber gefordert, jedoch empfohlen) | Die Interessen aller Beteiligten in der Kommune von Anfang an berücksichtigen | Vorstellung des Themenfelds Analyse aller Akteure Zielfindungsworkshop |
Bestandsanalyse | Eine detaillierte Datenbasis für die Konzeption des Zielszenarios schaffen | Datenauswertung (Bestehende Infrastruktur, Gebäudebestand etc.) Analyse Wärmebedarf/Verbrauch Ermittlung Treibhausgasemissionen |
Potenzialanalyse | Nutzung von Synergien in Form von Standort- oder Umweltvorteilen | Untersuchung von Energie-Einsparpotenzialen Analyse regulatorischer Grenzen Ermittlung der techn. Potenziale erneuerbarer Energien |
Entwicklung Zielszenario | Konzeption der Wärmeversorgung 2030 und 2045 | Analyse der zukünftigen Versorgungsstruktur Beurteilung des zukünftigen Energiebedarfs Konzeption benötigter Infrastruktur mit dem Ziel: Klimaneutralität 2045 |
Strategie und Pfad zur Umsetzung | Leitfaden für die schrittweise Erreichung des Zielszenarios | Entwicklung einer Umsetzungsstrategie Identifikation von prioritären Fokusgebieten Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs |
Dokumentation / Förderbericht (nicht vom Gesetzgeber gefordert, jedoch empfohlen) | Sicherstellung der Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten (aktueller sowie zukünftiger) | Dokumentation (inkl. Bericht für komm WP) Analyse optimaler Förderungen für den Ausbau der künftigen Wärmeversorgung Unterstützung bei administrativen Prozessen |
Umsetzung des Wärmeplans der DME Consult GmbH
Zielbildanalyse
Bestandsanalyse
Wärmebedarfe, Gebäudetypen und Baualtersklassen werden je nach Anwendungsfall auf Gebäude-, Block- oder Stadt- bzw. Kommunenebene erhoben und entsprechend dargestellt. Zudem ist eine Analyse auf Straßenbasis einerseits für die wirtschaftliche Konzeption eines möglichen Fernwermenetzes, andererseits für die Nutzung von Synergien mit bestehender Versorgerinfrastruktur sinnvoll. Im Zusammenspiel mit der Untersuchung bestehender Wärmeerzeuger sowie der Berechnung aktueller Emissionen kann die Basis für einen individuellen Wärmeplan geschaffen werden.
(Beispielhafte Projekte: Berlin, Wartenberg, Moosburg, Gilching)